WEG-Verwaltung
Dabei umfasst die angebotene Leistung im WEG-Bereich alle im § 27 Wohnungseigentumsgesetz festgelegten Aufgaben des Verwalters.
Finanzen
- Erstellung von Jahresabrechnungen und Überwachung des Spitzenausgleichs. Der Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen der Abrechnung erfolgt ohne zusätzliche Vergütung
- Vorlage und Umsetzung des Wirtschaftsplans
- Rechnungsprüfung
- Berechnung und Forderung von Sonderumlagen
- Hausgeld- und Sachkontenbuchhaltung
- Zahlungsverkehr / Finanzbuchhaltung / ggf. Lohnbuchhaltung
- Durchführung eines effektiven Forderungsmanagements
Kaufmännische Objektbetreuung
- Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Durchführung von WEG-Versammlungen und zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen
- Sicherstellung einer optimalen Versicherung für die WEG; kurzfristige Schadensabwicklung
- Optimierung und Prüfung von Verträgen (Wartungs-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen)
Technische Objektbetreuung
- Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung
- Schadensaufnahme-, Besichtigung und Beurteilung
- Einholung von Angeboten, Abstimmung mit dem Eigentümer und Beirat
- Überwachung der Ausführung
- Planung, Organisation und Kontrolle von Modernisierung- und Instandhaltungsmaßnahmen (ggf. unter Hinzuziehung von Sonderfachleuten)
- Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
- Regelmäßige Durchführung von Objektbegehungen
- Bearbeitung von Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch)
Weitere wichtige Details
- Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
- Persönliche Betreuung
WEG Konten als offene Fremdgeldkonten geführt